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Software-Lizenzen regeln die Kondi­tionen, unter denen Software einge­setzt, erweitert, und verbreitet werden darf. Insbe­sondere für kommer­zielle Software stellen sich hier grund­sätz­liche Fragen. Ein kurzer Überblick über verbrei­teten Lizenzen soll ein wenig mehr Sicherheit in dem Bereich herstellen.

Closed-Source

Unter Closed-Source versteht man eine proprietäre Software, die in der Regel unter einer kommer­zi­ellen Lizenz zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Software ist der Quellcode ist nicht offen. Die Software kann kosten­pflichtig oder wie im Bereich der Freeware und der Shareware kostenlos erhältlich sein.
Wegen der starren Lizenz­be­din­gungen und dem verschlos­senen Sourcecode ist die Software nur beschränkt anpassbar und weiter­ver­wendbar. Üblicher­weise ist die Weiter­ver­breitung und Modifi­kation verboten oder nur nach Absprache mit dem Rechte­inhaber gestattet.
Dies gilt auch für Shareware oder Freeware. Auch sie ist „Closed-Source“ und unter­liegt klaren Lizenz­be­din­gungen. Es ist jedoch häufig erlaubt, diese Software kostenfrei weiter­zu­ver­breiten, was auch ohne großen Mehraufwand möglich ist. Dafür ist Share- oder Freeware meist in ihrem Funkti­ons­umfang und/oder in der Nutzungs­dauer eingeschränkt.

Open-Source

Grund­sätzlich gilt: Bei Open-Source-Software muss zwischen der reinen Produkt­nutzung und der Nutzung des Source­codes als Basis oder Teil einer eigenen Software unter­schieden werden. Dabei ist die reine Nutzung unpro­ble­ma­tisch und unter­liegt keiner zusätz­lichen Auflagen. Demge­genüber müssen für die Verbreitung und Verwendung des Quell­codes Regeln einge­halten werden. Diese sind in den Lizenz­be­din­gungen festgelegt.
Damit eine Software sich Open-Source nennen kann, muss sie folgende Eigen­schaften aufweisen:

  • Legale Weiter­ver­breitung
  • Offener Quellcode
  • Integration und Modifi­kation D

Doch auch bei Open-Source-Software sind Regeln einzu­halten. Dies gilt insbe­sondere für den Bereich der Ableitung und das sogenannte Copyleft.

Copyleft

Sobald eine Software­lizenz Copyleft vorsieht, bedeutet dies, dass jeder der diese Software nutzt, die Offenheit der Software auch in der Weiter­nutzung beibehält. Dabei macht es keinen Unter­schied, ob die Software nur einge­bunden oder verändert wird.
Es gibt Lizenzen mit starkem Copyleft, wie beispiels­weise die GPL Lizenz und solche mit schwachem Copyleft, wie LGPL.
Eine weitere Gruppe sind die Lizenzen ohne Copyleft. Deren bekann­tester Vertreter ist die Apache Lizenz. Sie erlaubt grund­sätzlich eigene Software unter eigenen Lizenzen zu veröf­fent­lichen, es ist nur erfor­derlich die Apache-Lizenz beizu­legen und den anfäng­lichen Rechte­inhaber zu nennen.

Software­li­zenzen – ein Fazit

Neben der Apache gibt es weitere vollkommen freie Lizenzen. Dazu gehören insbe­sondere die BSD und die MIT-Lizenz. Alle drei Produkte sind problemlos auch im kommer­zi­ellen Bereich zu nutzen.
Etwas schwie­riger wird es bei LGPL-Software. Hier gibt es immer wieder Probleme damit, dass die eigene Software als derivativ bezeichnet wird. Dies kann kosten­in­tensive Rechts­strei­tig­keiten nach sich ziehen.
Überhaupt nicht geeignet ist GPL-lizen­zierte Software.